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8. 2. 6. Lizenzbedingungen (Stand: 20.01.2016)

Ist ein Verein verschuldet, gilt folgende Formel für die maximale Verschuldung:
Max. Verschuldung in Mio. = (Fanbeliebtheit * 1000) + (Stadionpunkte * 20) + 25 Mio * (0,8^(eigen Liga Ebene -1)).

Ein Erstligist mit einer Fanbeliebtheit von 10.000 und maximalem Stadionausbau dürfte somit maximal 10 + ca. 6 + 25 = 41 Mio. Schulden haben.

Die Summe der Maximalverschuldung kannst du im Bankmenü nachlesen, siehe 8.2.4 - Bank (Schuldengrenze).
Liegst du unter 50% dieser Maximalverschuldung, so hast du keine Auflagen zu befürchten.
Liegst du zwischen 50% und 100% der Maximalverschuldung, so bekommst du als Auflage für jede 5%, die du über der 50%-Grenze liegst, einen Punkt in der neuen Saison abgezogen.
Liegt deine Verschuldung zwischen 100% und 250%, muss dein Verein einen Zwangsabstieg hinnehmen. Es wird automatisch dein bester Spieler zu 75% verkauft. Sollte dadurch die Verschuldung unter 100% rutschen, so erhältst du als Auflage lediglich 10 Punkte Abzug für die Folgesaison.
Sollte der Zwangsabstieg mangels einer Unterliga nicht vollzogen werden können, bekommt dein Verein eine Auflage von 15 Punkten für die nächste Saison.
Liegt deine Verschuldung über 250% der Maximalverschuldung, steht eine Zwangsinsolvenz (8.2.10) ins Haus. Wiederum wird durch Verkauf der bis zu drei besten Spieler deines Vereins zu 75%, 50% bzw. 25% ihres Marktwertes versucht, die Verschuldung unter diese Grenze zu drücken. Ist ein Erfolg zu verzeichnen, müsst du "nur" absteigen.


Beispiele
· Beispiel 1
Ein Erstligist mit 8.500 Fanbeliebtheit und 170.000 Stadionpunkten hat 1 Mio. Schulden.
Das Limit liegt bei 8,5 + 3,4 + 25 = 36,9 Mio.
50% des Limits sind dann 18,45 Mio.
Da die 50% nicht überschritten sind, gibt es keine Strafe.

· Beispiel 2
Der gleiche Verein hat diesmal 19 Mio. Schulden.
Da dies 51% des Limits sind, gibt es einen Punkte Abzug in der kommenden Saison.

· Beispiel 3
Diesmal hat der Verein 40 Mio. Schulden. Der beste Spieler ist allerdings 20 Mio. wert.
Dieser Spieler wird nun zu 75% verkauft, also für 15 Mio. Damit betragen die Restschulden nur noch 25 Mio. und es folgt kein Zwangsabstieg. Allerdings gibt es aufgrund des durch Spielerverkauf abgewandten Zwangsabstiegs zusätzlich 10 Punkte Abzug.

· Beispiel 4
Der Verein hat 108 Mio. Schulden und bekommt durch den Spielerverkauf 75% des Wertes, also 15 Mio.
Da er immer noch das 2,5fache Limit (92,25 Mio.) überschritten hat, folgt ein zweiter (und vielleicht dritter) Zwangsverkauf. Durch diesen kann dann die Zwangsinsolvenz (8.2.10) vermieden werden.

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